Das Vorstellungsgespräch bei der Polizei: Wie manche auf den letzten Metern stolpern
Die unglückliche Frage nach den Chancen
Natürlich würde ein Bewerber spätestens zum Ende des Gespräches gern das eine oder andere Signal hinsichtlich der Chancen empfangen, in die Polizei aufgenommen zu werden. Aber bei allem Verständnis für solche Neugierde – für die Frage nach den Chancen gibt es eine „sechs minus“ in Sachen Einfühlungsvermögen. Dies gilt vor allem für den Fall, dass man als Bewerber mindestens zwei Gesprächspartner hat und im Vorstellungsinterview bei der Polizei haben Sie es grundsätzlich mit einer Prüfungskommission zu tun. Was sollen die denn sagen? Ihre Gesprächspartner wollen sich doch zunächst einmal unabhängig voneinander ein Bild machen und werden sich dann nach Verabschiedung des Interessenten austauschen und zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Mit der Frage nach den Chancen kann man also seine Interviewpartner nur in Verlegenheit bringen.
Prägen Sie sich Namen gut ein
Nicht jeder hat ein gutes Namensgedächtnis, dennoch wird von Bewerbern erwartet, dass sie sich die Namen ihrer Gesprächspartner merken. Leider gelingt das nicht jedem. Immer wieder gibt es Jobaspiranten, die den einen oder anderen Namen „verstümmeln“ oder nach 20 Minuten fragen, wie man noch ’mal heiße. Souverän wirkt so etwas nicht.
Richtig unangenehm kann das bei der Verabschiedung werden: „Auf Wiedersehen, Frau Wagner – auf Wiedersehen, Herr Schulz – auf Wiedersehen, Herr ... ähhhh!“ Kein schöner Abgang! Schlimmer ist nur noch – was hin und wieder auch passiert – dass ein Bewerber seine drei Gesprächspartner konsequent mit dem falschen Namen verabschiedet.
Da Polizeibeamte in der Regel ein Namensschild tragen, haben es die Aspiranten für den Polizeidienst hier leichter. Dennoch ist es nicht schön, wenn man bei der Verabschiedung erst das Namensschild fixieren muss, um nichts durcheinander zu bringen.
Übrigens: Nicht ohne Grund werden Sie gegebenenfalls im Polizeitest mit Aufgaben konfrontiert, in dem Sie sich Namen merken und später Gesichtern zuordnen müssen.
Kompetenter Gesprächsabschluss
Ein guter Abgang besteht darin,
- noch einmal sein Interesse zu bekunden,
- sich für die Einladung zu bedanken,
- beim Abschied jeden Gesprächspartner mit dem Namen anzusprechen und (falls es der Gastgeber nicht getan hat)
- den Verbleib zu klären. Wer meldet sich bis wann bei wem?
Wo Schweigen besser ist
„Wenn Du geschwiegen hättest, wärst Du ein Philosoph geblieben.“ 1500 Jahre ist dieser berühmte Satz des Römers Boëthius einstweilen alt, aber an Aktualität hat er nicht eingebüßt. „Hättest Du bloß Deinen Mund gehalten!“ – diesen Vorwurf kann sich mancher Bewerber im nachhinein machen, weil er sich zu weit aus dem Fenster gehängt und die Folgen seiner Worte nicht bedacht hat.
Hier einige Vorsichtsmaßregeln:
- Weltanschauliche oder religiöse Stellungnahmen haben im Vorstellungsgespräch nichts zu suchen.
- Äußern Sie sich niemals abschätzig über den Wert anderer Bildungs- bzw. Ausbildungswege – Ihr Gesprächspartner könnte genau auf den von Ihnen diffamierten Abschluss stolz sein. Beispiel: „Abgänger von Gesamtschulen sind weniger qualifiziert.“ Was ist, wenn Ihr Interviewpartner eine Gesamtschule besucht hat?
- Das Thema Alter kann ebenfalls brisant sein. Interviewer: „Wie stellen Sie sich Ihren beruflichen Weg bei uns vor?“ Bewerber: „Es darf keinen Stillstand geben. Ich möchte nicht zehn Jahre denselben Job machen. Da brennt man doch völlig aus.“ Was ist, wenn der Interviewpartner seht über zehn Jahren denselben Job macht?
- Spielen Sie Theoretiker und Praktiker nicht gegeneinander aus. Tenor: „Ich bin ein ausgesprochener Praktiker. Theoretiker haben wir schon genug.“ Der unterschwellige Hinweis auf die mangelnde Alltagstauglichkeit von Theoretikern kann zum Rohrkrepierer werden. Manchmal ist nichts praktischer, als eine gute Theorie.
- Als Bewerber muss man nicht auf Taubenfüßen daherkommen. Verhalten Sie sich also nicht so elastisch, dass sich Ihr Gesprächspartner die Frage nach dem Rückgrat stellt. Aber man muss nicht in jedes Fettnäpfchen tapsen.
Politik und Beruf trennen!
Politik ist ein konfliktträchtiges Thema, das insbesondere im Vorstellungsgespräch bei der Polizei absolut fehl am Platze ist. Wer in den Dienst des Staates tritt, muss sich bei der Ausübung seines Dienstes als Polizist politisch neutral verhalten.
Ein Polizist darf wegen zu großer Nähe zur rechtsextremen Szene aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 22. September 2009. Das Gericht wies eine Klage des Polizeimeisters gegen seine Entlassung ab. Der Mann hatte in Schulungsveranstaltungen von rechtsextremen ‚Kameradschaften’ über die Arbeit der Polizei berichtet und Möglichkeiten vorgestellt, sich gegen polizeiliches Eingreifen zu wehren
Quelle:
Claus Peter Müller-Thurau: Erfolgreich bewerben bei Polizei, Bundeswehr und Zoll. Haufe Verlag, 2. Auflage 2014