Natürlich würde ein Bewerber spätestens zum Ende des Gespräches gern das eine oder andere Signal hinsichtlich der Chancen empfangen, in die Polizei aufgenommen zu werden. Aber bei allem Verständnis für solche Neugierde – für die Frage nach den Chancen gibt es eine „sechs minus“ in Sachen Einfühlungsvermögen. Dies gilt vor allem für den Fall, dass man als Bewerber mindestens zwei Gesprächspartner hat und im Vorstellungsinterview bei der Polizei haben Sie es grundsätzlich mit einer Prüfungskommission zu tun. Was sollen die denn sagen? Ihre Gesprächspartner wollen sich doch zunächst einmal unabhängig voneinander ein Bild machen und werden sich dann nach Verabschiedung des Interessenten austauschen und zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen. Mit der Frage nach den Chancen kann man also seine Interviewpartner nur in Verlegenheit bringen.
Nicht jeder hat ein gutes Namensgedächtnis, dennoch wird von Bewerbern erwartet, dass sie sich die Namen ihrer Gesprächspartner merken. Leider gelingt das nicht jedem. Immer wieder gibt es Jobaspiranten, die den einen oder anderen Namen „verstümmeln“ oder nach 20 Minuten fragen, wie man noch ’mal heiße. Souverän wirkt so etwas nicht.
Richtig unangenehm kann das bei der Verabschiedung werden: „Auf Wiedersehen, Frau Wagner – auf Wiedersehen, Herr Schulz – auf Wiedersehen, Herr ... ähhhh!“ Kein schöner Abgang! Schlimmer ist nur noch – was hin und wieder auch passiert – dass ein Bewerber seine drei Gesprächspartner konsequent mit dem falschen Namen verabschiedet.
Da Polizeibeamte in der Regel ein Namensschild tragen, haben es die Aspiranten für den Polizeidienst hier leichter. Dennoch ist es nicht schön, wenn man bei der Verabschiedung erst das Namensschild fixieren muss, um nichts durcheinander zu bringen.
Übrigens: Nicht ohne Grund werden Sie gegebenenfalls im Polizeitest mit Aufgaben konfrontiert, in dem Sie sich Namen merken und später Gesichtern zuordnen müssen.
Ein guter Abgang besteht darin,
„Wenn Du geschwiegen hättest, wärst Du ein Philosoph geblieben.“ 1500 Jahre ist dieser berühmte Satz des Römers Boëthius einstweilen alt, aber an Aktualität hat er nicht eingebüßt. „Hättest Du bloß Deinen Mund gehalten!“ – diesen Vorwurf kann sich mancher Bewerber im nachhinein machen, weil er sich zu weit aus dem Fenster gehängt und die Folgen seiner Worte nicht bedacht hat.
Hier einige Vorsichtsmaßregeln:
Politik ist ein konfliktträchtiges Thema, das insbesondere im Vorstellungsgespräch bei der Polizei absolut fehl am Platze ist. Wer in den Dienst des Staates tritt, muss sich bei der Ausübung seines Dienstes als Polizist politisch neutral verhalten.
Ein Polizist darf wegen zu großer Nähe zur rechtsextremen Szene aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Urteil vom 22. September 2009. Das Gericht wies eine Klage des Polizeimeisters gegen seine Entlassung ab. Der Mann hatte in Schulungsveranstaltungen von rechtsextremen ‚Kameradschaften’ über die Arbeit der Polizei berichtet und Möglichkeiten vorgestellt, sich gegen polizeiliches Eingreifen zu wehren
Quelle:
Claus Peter Müller-Thurau: Erfolgreich bewerben bei Polizei, Bundeswehr und Zoll. Haufe Verlag, 2. Auflage 2014